Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendherberge Bremerhaven

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bremerhavener Beschäftigungsgesellschaft „Unterweser“ mbH für die Beherbergung in Jugendherberge Bremerhaven für Vertragsabschlüsse ab dem 01.01.2023 (Stand 22.08.2022)

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§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Unsere Bedingungen gelten für die Zimmernutzung sowie alle unsere weiteren Leistungen und Lieferungen.

(2) Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag hat der Gast die Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern sowie Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtlichen Sondervermögens , es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Gastes und unsere formfreie entsprechende Buchungsbestätigung zustande. Der Gast ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Weicht der Inhalt unserer Buchungsbestätigung von der Buchungsanfrage des Gastes ab, so liegt ein neues Angebot unserseits vor, an das wir für die Dauer von 14 Tagen gebunden sind. Bei Gruppenreisen von mehr als 7 Personen kommt der Vertrag nur durch Abschluss eines schriftlichen Beherbergungsvertrages und dessen unterzeichneter Rücksendung an uns zustande. Der Gast hat für alle Vertrags-verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für eigene einzustehen. Unsere Hausordnung wird Bestandteil des Vertrages, welche auf unserer Internetseite unter https://www.jhb-bremerhaven.de einsehbar und abrufbar ist.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen.

(2) Die Preise schließen die jeweils geltende Umsatzsteuer mit ein. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen und sich der von uns allgemein für solche Leistungen berechnete Preis erhöht. Der Gast ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% beträgt.

(3) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Gast kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber dem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,00 EUR verlangen.

(4) Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Außerdem können während des Aufenthaltes Zwischenrechnungen erstellt werden.

§ 4 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Gastes, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nur bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,00 EUR. Für Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld usw.) ist die Haftung begrenzt auf 800,00 EUR. Sofern der Gast Wertgegenstände von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dieses einer gesonderten schriftlichen Aufbewahrungsvereinbarung mit uns.

(3) Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf unserem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haften wir nur nach der Maßgabe des § 4 Abs.1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entsprechendes gilt für Krafträder und Fahrräder des Gastes, die sich auf unserem Gelände befinden.

(4) Sollten Störungen oder Mängel unserer Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare zu veranlassen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering zu halten.

§ 5 Rücktritt des Gastes / Stornierung

(1) Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

(2) Nimmt der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchte Leistung aufgrund seines Rücktrittes oder aufgrund sonstiger Gründe nicht in Anspruch, haben wir Anspruch auf angemessene Entschädigung. Diese beträgt bei einem Rücktritt:

- ab dem 70. Tag vor dem gebuchten Anreisetag 20% des vereinbarten Preis
- ab dem 62. Tag bis 56.Tag vor dem gebuchten Anreisetag 30% des vereinbarten Preis
- ab dem 55. Tag bis 14 .Tag vor dem gebuchten Anreisetag 50% des vereinbarten Preis
- ab dem 13. Tag bis 5 .Tag vor dem gebuchten Anreisetag 75% des vereinbarten Preis
- ab dem 4. Tag vor dem gebuchten Anreisetag 90% des vereinbarten Preis

(3) Gäste ohne schriftlichen Beherbergungsvertrag können ihre Buchungen telefonisch stornieren. Die Stornierung muss uns bis spätestens um 18.00 Uhr des Vortages des geplanten Anreisetages zugegangen sein. Bei Stornierungen nach 18.00 Uhr des Vortages des geplanten Anreisetages wird eine Entschädigung in Höhe von 90% des vereinbarten Preises fällig.

(4) Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Anspruch auf Entschädigung nach § 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

(5) Bei verspäteter Räumung des Zimmers sind wir berechtigt, für dessen vertragswidrige Nutzungsüberschreitung bis 18.00 Uhr 50% des vereinbarten Preises und ab 18.00 Uhr 90% des vereinbarten Preises als Entschädigung zu verlangen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 6 Rücktritt der Jugendherberge

(1) Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- das Zimmer unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder Buchungszweck gebucht wurde,
- wir von Umständen erfahren, die eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nahelegen, insbesondere,
wenn der Gast unsere fälligen Forderungen nicht begleicht,
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Insolvenz stellt, ein Gläubiger einen Antrag auf Insolvenz über das Vermögen des Gastes stellt, der Gast das Vermögensverzeichnis nach § 807 ZPO abgeben hat oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,
- der Gast die verlangte Sicherheitsleistung auch nach einer gesetzten angemessen Nachfrist nicht geleistet hat und fällige Forderungen aus vorherigen Buchungen gegen den Gast bestehen,
- ein Verstoß des Gastes gegen § 7 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt,
- wir einen begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Jugendherberge in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Jugendherberge zuzurechnen ist,
- der Zweck des Anlasses des Aufenthaltes gesetzwidrig ist.
In den vorgenannten Fällen stehen dem Gast keine Schadensersatzansprüche zu.

§ 7 Besondere Pflichten

(1) Das Zimmer ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Danach fällt für die weitere Nutzung eine Entschädigung gemäß § 5 Abs. 5 an.

(2) Die Unter- und Weitervermietung des gebuchten Zimmers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

(3) Minderjährige Gäste bis 14 Jahren werden nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson beherbergt. Während des Aufenthaltes hat die erwachsene Person die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Gäste. Gruppenreisen mit minderjährigen Gästen sind von ausreichend aufsichtspflichtigen Personen zu begleiten.

(4) Allein reisende Minderjährige ab 14 Jahren werden beherbergt, wenn sämtliche folgende Voraussetzungen vorliegen:

- Vorliegen eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises des Minderjährigen.
- Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises des Sorgeberechtigten / der Sorgeberechtigen.
- Vorliegen einer ordnungsgemäß ausgefüllten Elternerklärung durch den/die Sorgeberechtigten des Minderjährigen, welche ausschließlich auf unserem gesonderten Formular hierzu erklärt werden muss.

§ 9 Aufrechnung, Abtretungsverbot

(1) Die Aufrechnung des Gastes ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten, uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung gegenseitig verknüpft sind.

(2) Die Abtretung von Ansprüchen des Gastes an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Gast gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.

§ 11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes und des Kollisionsrechtes ist ausgeschlossen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlichen-rechtlichen Sondervermögens das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

§ 12 Streitbeilegung

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG.
Die Europäische Union stellte eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, welche unter www.ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@jhb-bremerhaven.de.

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Stand: 22.08.2022